Finanzierung mit Pflegegrad
Kostenübernahme
für Alltagshilfe & Seniorenbetreuung
Je nach Pflegegrad können Leistungen der Pflegekasse für Hauswirtschaft, Alltagshilfe, Betreuung und Begleitung bei uns genutzt werden. Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.
Ab Pflegegrad 1
Anerkannter Anbieter
Unterstützung bei der Abrechnung
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Kostenübernahme
bei Pflegegrad möglich
131€ Entlastungsbetrag pro Monat
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt werden. Er beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Der Betrag soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Er kann zum Beispiel für folgende Leistungen eingesetzt werden:
Haushaltshilfe
Betreuung zuhause
Entlastung pflegender Angehöriger
Begleitung zu Arztterminen
Wohnungsreinigung
Und vieles mehr
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Wichtig zu wissen:
Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags verfallen nicht automatisch am Monatsende. Sie können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und später genutzt werden.
40% Umwandlungsanspruch
Zusätzliches Budget durch den Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des monatlichen Budgets für ambulante Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Das ist besonders dann interessant, wenn das Sachleistungsbudget nicht vollständig durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst ausgeschöpft wird. Der nicht genutzte Anteil kann im Rahmen des sogenannten Umwandlungsanspruchs für anerkannte Alltagshilfe eingesetzt werden.
So viel kann monatlich zur Verfügung stehen
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Sachleistungs-budget
keine
796,00€
1497,00€
1859,00€
2299,00€
bis zu 40% für Alltagshilfe
keine
318,40€
598,80€
743,60€
919,60€
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“
Wichtig zu wissen:
Mit dem 40-%-Umwandlungsanspruch kann ab Pflegegrad 2 zusätzliches Budget für anerkannte Alltagshilfe genutzt werden. So ist oft mehr Unterstützung im Alltag möglich.
3.539€ Verhinderungspflege
gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel. Doch auch sie brauchen manchmal eine Pause, haben eigene Termine, werden krank oder sind aus anderen Gründen vorübergehend verhindert. In solchen Situationen kann die Verhinderungspflege helfen.
Über die Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Unterstützung im Alltag erhalten, wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt. Die Leistung kann auch stundenweise genutzt werden – zum Beispiel für Betreuung zuhause, Begleitung, Einkäufe oder Unterstützung im Haushalt.
Seit 2025 steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel eingesetzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
So bleiben Pflegebedürftige gut versorgt und Angehörige werden spürbar entlastet.

Anspruch ab Pflegegrad 2
Bis zu 3.539 € jährlich
Einsetzbar bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
Wichtig zu wissen:
Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie ist auch stundenweise möglich und kann für Betreuung, Begleitung und Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Pflegegeld für zusätzliche Unterstützung nutzen
Anspruch auf Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen unterstützt werden.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Es kann frei verwendet werden, zum Beispiel um die private Pflegeperson zu unterstützen oder zusätzliche Hilfe im Alltag zu organisieren.
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Monatliches Pflegegeld
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
347€
599€
800€
990€
Wichtig zu wissen:
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es kann privat für zusätzliche Alltagshilfe genutzt werden, wird aber nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wichtig zu wissen:
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. So kann es privat für Alltagshilfe und einem ambulanten Pflegedienst genutzt werden.
