Kostenübernahme
für Alltagshilfe & Seniorenbetreuung
Oft mit Hilfe der Pflegekasse möglich
-wir helfen Ihnen dabei
Viele Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Alltagshilfe, Betreuung und Begleitung. Dadurch können Leistungen wie Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Terminen oder Entlastung von Angehörigen teilweise oder vollständig über vorhandene Pflegeleistungen finanziert werden.
Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Möglichkeiten zu prüfen und erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen.

131€ Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt werden. Er beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Der Betrag soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Er kann zum Beispiel für folgende Leistungen eingesetzt werden:
Haushaltshilfe
Betreuung zuhause
Entlastung pflegender Angehöriger
Begleitung zu Arztterminen
Wohnungsreinigung
Und vieles mehr
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Wichtig zu wissen:
Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags verfallen nicht automatisch am Monatsende. Sie können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und später genutzt werden.

Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2)
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause versorgt werden. Sie werden normalerweise für die Unterstützung durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst genutzt.
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist das monatliche Budget für professionelle Unterstützung im häuslichen Umfeld.
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegesachleistung pro Monat
keine
796,00€
1497,00€
1859,00€
2299,00€
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil der Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Das nennt man Umwandlungsanspruch.
Dabei können bis zu 40 % des jeweiligen Sachleistungsbetrags für Leistungen wie Alltagshilfe, Betreuung, Begleitung oder Entlastung im häuslichen Umfeld eingesetzt werden.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“
Wichtig zu wissen:
Mit dem 40-%-Umwandlungsanspruch kann ab Pflegegrad 2 zusätzliches Budget für anerkannte Alltagshilfe genutzt werden. So ist oft mehr Unterstützung im Alltag möglich.

Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)
Anspruch auf Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen unterstützt werden.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Es kann frei verwendet werden, zum Beispiel um die private Pflegeperson zu unterstützen oder zusätzliche Hilfe im Alltag zu organisieren.
Pflegegrad
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
monatliches Pflegegeld
kein Pflegegeld
347€
599€
800€
990€
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Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“
Wichtig zu wissen:
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es kann privat für zusätzliche Alltagshilfe genutzt werden, wird aber nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wichtig zu wissen:
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. So kann es privat für Alltagshilfe und einem ambulanten Pflegedienst genutzt werden.

Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel. Doch auch sie brauchen manchmal eine Pause, haben eigene Termine, werden krank oder sind aus anderen Gründen vorübergehend verhindert. In solchen Situationen kann die Verhinderungspflege helfen.
Über die Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Unterstützung im Alltag erhalten, wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt. Die Leistung kann auch stundenweise genutzt werden – zum Beispiel für Betreuung zuhause, Begleitung, Einkäufe oder Unterstützung im Haushalt.
Seit 2025 steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel eingesetzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
So bleiben Pflegebedürftige gut versorgt und Angehörige werden spürbar entlastet.
Anspruch ab Pflegegrad 2
Bis zu 3.539 € jährlich
Einsetzbar bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
Wichtig zu wissen:
Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie ist auch stundenweise möglich und kann für Betreuung, Begleitung und Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
