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Kostenübernahme
für Alltagshilfe & Seniorenbetreuung

Oft mit Hilfe der Pflegekasse möglich
-wir helfen Ihnen dabei

Viele Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Alltagshilfe, Betreuung und Begleitung. Dadurch können Leistungen wie Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Terminen oder Entlastung von Angehörigen teilweise oder vollständig über vorhandene Pflegeleistungen finanziert werden.
 
Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Möglichkeiten zu prüfen und erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen.

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131€ Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt werden. Er beträgt 131 € monatlich und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Der Betrag soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag entlasten. Er kann zum Beispiel für folgende Leistungen eingesetzt werden:

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Haushaltshilfe

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Betreuung zuhause

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Entlastung pflegender Angehöriger

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Begleitung zu Arztterminen

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Wohnungsreinigung

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Und vieles mehr

Betreuung zuhause bei Seniorin
Wichtig zu wissen zu Entlastungsbetrag

Wichtig zu wissen:

Nicht genutzte Beträge des Entlastungsbetrags verfallen nicht automatisch am Monatsende. Sie können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und später genutzt werden.

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Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2)

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause versorgt werden. Sie werden normalerweise für die Unterstützung durch einen zugelassenen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst genutzt.

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist das monatliche Budget für professionelle Unterstützung im häuslichen Umfeld.​

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegesachleistung pro Monat

keine

796,00€

​​

1497,00€

1859,00€

2299,00€

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil der Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Das nennt man Umwandlungsanspruch.

Dabei können bis zu 40 % des jeweiligen Sachleistungsbetrags für Leistungen wie Alltagshilfe, Betreuung, Begleitung oder Entlastung im häuslichen Umfeld eingesetzt werden. 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“

Wichtig zu wissen zu Pflegesachleistungen

Wichtig zu wissen:

Mit dem 40-%-Umwandlungsanspruch kann ab Pflegegrad 2 zusätzliches Budget für anerkannte Alltagshilfe genutzt werden. So ist oft mehr Unterstützung im Alltag möglich.

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Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)

Anspruch auf Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen unterstützt werden.

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Es kann frei verwendet werden, zum Beispiel um die private Pflegeperson zu unterstützen oder zusätzliche Hilfe im Alltag zu organisieren.

Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

monatliches Pflegegeld

kein Pflegegeld

347€

​​

599€

800€

990€

Begleitung zur Einkaufshilfe

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“

Wichtig zu wissen zu Pflegegeld

Wichtig zu wissen:

Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es kann privat für zusätzliche Alltagshilfe genutzt werden, wird aber nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wichtig zu wissen zu Pflegegeld

Wichtig zu wissen:

Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. So kann es privat für Alltagshilfe und einem ambulanten Pflegedienst genutzt werden.

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Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel. Doch auch sie brauchen manchmal eine Pause, haben eigene Termine, werden krank oder sind aus anderen Gründen vorübergehend verhindert. In solchen Situationen kann die Verhinderungspflege helfen.

Über die Verhinderungspflege können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Unterstützung im Alltag erhalten, wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt. Die Leistung kann auch stundenweise genutzt werden – zum Beispiel für Betreuung zuhause, Begleitung, Einkäufe oder Unterstützung im Haushalt.

Seit 2025 steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel eingesetzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

So bleiben Pflegebedürftige gut versorgt und Angehörige werden spürbar entlastet.

Check

Anspruch ab Pflegegrad 2

Check

Bis zu 3.539 € jährlich

Check

Einsetzbar bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson

Wichtig zu wissen zu Verhinderungspflege

Wichtig zu wissen:

Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie ist auch stundenweise möglich und kann für Betreuung, Begleitung und Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

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