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Wie kann die Alltagsbegleitung über die Pflegekasse finanziert werden

24. Juli
3 Min. Lesezeit

Viele Menschen, die auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, wissen nicht genau, wie sie die Kosten für eine Alltagsbegleitung abdecken können. Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen ist diese Begleitung eine wichtige Hilfe, um den Alltag selbstbestimmt und sicher zu gestalten. Die Pflegekasse bietet hier verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung an. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Alltagsbegleitung über die Pflegekasse finanziert werden kann, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Leistungen beantragen.



Was ist Alltagsbegleitung?


Alltagsbegleitung bedeutet, dass eine Person im Alltag unterstützt wird, ohne dass es sich um medizinische Pflege handelt. Die Begleitung kann helfen bei:


  • Einkäufen und Erledigungen

  • Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen

  • Unterstützung bei der Haushaltsorganisation

  • Gesellschaft leisten und soziale Kontakte fördern


Diese Leistungen sollen die Lebensqualität verbessern und die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten.


Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse


Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Alltagsbegleitung in bestimmten Fällen. Dabei gibt es verschiedene Wege, wie die Finanzierung erfolgen kann:


1. Leistungen zur Unterstützung im Alltag nach § 45b SGB XI


Seit 2017 gibt es die Möglichkeit, sogenannte "Leistungen zur Unterstützung im Alltag" bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese Leistungen sind für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad gedacht, die Hilfe im Alltag brauchen, aber keine oder nur geringe medizinische Pflegeleistungen erhalten.


  • Die Pflegekasse zahlt bis zu 131 Euro monatlich für Angebote wie Alltagsbegleitung.

  • Die Leistungen können stundenweise oder als Pauschale abgerechnet werden.

  • Die Begleitung kann von ambulanten Pflegediensten, sozialen Diensten oder privaten Anbietern erbracht werden.


2. Kombinationsleistung mit Pflegesachleistungen


Wenn bereits Pflegesachleistungen (z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst) genutzt werden, können die Leistungen zur Alltagsbegleitung zusätzlich beantragt werden. Das bedeutet:


  • Die 131 Euro für Alltagsbegleitung werden zusätzlich zu den Pflegesachleistungen gewährt.

  • So kann die Alltagsbegleitung ergänzend zur Pflege genutzt werden.


3. Verhinderungspflege als Alternative


In manchen Fällen kann auch die Verhinderungspflege genutzt werden, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. Diese Leistung kann für eine zeitweise Alltagsbegleitung eingesetzt werden, wenn die Pflegeperson z.B. Urlaub macht oder krank ist.


  • Die Pflegekasse zahlt bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege.

  • Die Leistung kann flexibel genutzt werden, auch für Alltagsbegleitung.


Voraussetzungen für die Finanzierung


Damit die Pflegekasse die Kosten für Alltagsbegleitung übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Pflegegrad: Die Person muss mindestens einen Pflegegrad 1 haben. Ohne Pflegegrad gibt es keine Finanzierung durch die Pflegekasse.

  • Antragstellung: Die Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein formloser Antrag reicht meist aus.

  • Nachweis der Leistungserbringung: Die Anbieter müssen die erbrachten Leistungen dokumentieren und der Pflegekasse vorlegen.

  • Keine Überschneidung mit anderen Leistungen: Die Alltagsbegleitung darf nicht dieselben Leistungen wie die Pflege abdecken, sondern muss ergänzend sein.


Wie läuft die Beantragung ab?


Die Beantragung der Alltagsbegleitung über die Pflegekasse ist unkompliziert, wenn man die richtigen Schritte kennt:


  1. Pflegegrad feststellen lassen

    Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, muss dieser beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beantragt werden.


  2. Anbieter auswählen

    Es gibt viele Anbieter von Alltagsbegleitung, z.B. ambulante Pflegedienste, soziale Dienste oder private Helfer. Wichtig ist, dass sie die Leistungen nach § 45b SGB XI abrechnen können.


  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Der Antrag kann formlos erfolgen. Dabei sollten Sie angeben, dass Sie Leistungen zur Unterstützung im Alltag wünschen.


  4. Leistungen in Anspruch nehmen

    Nach Genehmigung können Sie die Alltagsbegleitung nutzen. Die Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.


  5. Dokumentation aufbewahren

    Bewahren Sie alle Nachweise und Abrechnungen auf, falls die Pflegekasse Nachfragen hat.


Beispiele aus der Praxis


  • Frau Müller, Pflegegrad 2, lebt allein und hat Schwierigkeiten, regelmäßig einkaufen zu gehen. Sie beantragt die Alltagsbegleitung bei ihrer Pflegekasse und erhält monatlich 125 Euro für eine Begleitung beim Einkauf und für Gesellschaft. So bleibt sie länger selbstständig.


  • Herr Schmidt nutzt ambulante Pflegesachleistungen für die Körperpflege. Zusätzlich beantragt er die Alltagsbegleitung, um regelmäßig spazieren zu gehen und soziale Kontakte zu pflegen. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen separat.



Tipps für die Auswahl der richtigen Alltagsbegleitung


  • Qualifikation prüfen

Achten Sie darauf, dass der Anbieter Erfahrung mit der Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Menschen hat.


  • Leistungen genau klären

Fragen Sie, welche Leistungen genau angeboten werden und wie oft die Begleitung stattfinden kann.


  • Kostenübernahme bestätigen lassen

Klären Sie vorab, ob die Pflegekasse die Kosten übernimmt und wie die Abrechnung erfolgt.


  • Flexibilität beachten

Manche Anbieter bieten flexible Zeiten an, was besonders bei wechselndem Bedarf hilfreich ist.


Fazit


Die Finanzierung der Alltagsbegleitung über die Pflegekasse ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad, die im Alltag Hilfe brauchen. Mit bis zu 125 Euro monatlich können Betroffene Angebote nutzen, die ihre Lebensqualität verbessern und Selbstständigkeit fördern. Wichtig ist, den Pflegegrad zu beantragen, den passenden Anbieter zu finden und die Leistungen bei der Pflegekasse anzumelden. So lässt sich die Alltagsbegleitung unkompliziert und kostengünstig realisieren.


Wer sich frühzeitig informiert und die Möglichkeiten nutzt, kann den Alltag sicherer und angenehmer gestalten. Nutzen Sie die Angebote der Pflegekasse, um Unterstützung zu erhalten, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt.


 
 
 

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